Arbeitsgemeinschaft
der Erwachsenenbildungsträger in Bayern

 

Aktuelle Pressemitteilung

Zum 50. Geburtstag des Bayerischen Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung

AGEB

Die Arbeitsgemeinschaft der Erwachsenenbildungsträger in Bayern (kurz AGEB) ist der Zusammenschluss von sechs bayernweit tätigen, durch den Freistaat Bayern geförderten Erwachsenenbildungsträgern in Bayern. Sie vertritt die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik und Zivilgesellschaft mit dem Ziel, ein vielfältiges, bayernweites Erwachsenenbildungsangebot zu sichern und fortzuentwickeln.


Ihre staatliche Förderung ist in Art. 139 der Bayerischen Verfassung verankert: „Die Erwachsenenbildung ist durch Volkshochschulen und sonstige mit öffentlichen Mitteln unterstützte Einrichtungen zu fördern.“ Förderziele, strukturelle Vorgaben und Förderinstrumente sind im Bayerischen Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung ausgestaltet.

Selbstverständnis

Laut Artikel 1 des „Bayerischen Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung“ (BayEbFöG) besteht die allgemeine Aufgabe der Erwachsenenbildung in Bayern darin, „zur Selbstverantwortung und Selbstbestimmung des Menschen beizutragen“. In diesem Sinne ermöglicht sie „den Erwerb von zusätzlichen Kenntnissen und Fähigkeiten, fördert die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit, führt zum Abbau von Vorurteilen und befähigt zu einem besseren Verständnis gesellschaftlicher und politischer Vorgänge als Voraussetzung eigenen verantwortungsbewussten Handelns.“


Dieser Aufgabe sehen sich auch die Mitglieder der AGEB verpflichtet. Bei allen Unterschieden hinsichtlich Zielgruppen, Themen und Formaten, die aus ihrer jeweiligen Organisationsgeschichte mit den zugehörigen Wert- und Zielvorstellungen resultiert, vereint die Träger der bayerischen Erwachsenenbildung ein Bildungsverständnis, in dessen Zentrum der Gedanke der Mündigkeit steht, verstanden als die Befähigung zur vernünftigen Selbst- und Mitbestimmung im Kontext einer demokratischen Gesellschaftsordnung. Bildung im Verständnis der AGEB ist damit weitaus mehr als der Erwerb von Kenntnissen und Kompetenzen für den Arbeitsmarkt. Sie umfasst die vielseitige Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten gemäß individuellen Vorlieben und Interessen ebenso wie intersubjektive Verständigungsprozesse um das „gute Leben“ und die Förderung politischen Urteils- und Handlungsvermögens.

Mitglieder

Aktuell besteht die AGEB aus 6 Mitgliedsorganisationen. Von diesen sind drei (Bayerischer Volkshochschulverband, Katholische Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in Bayern, Arbeitsgemeinschaft für Evangelische Erwachsenenbildung in Bayern) anerkannte Landesorganisationen nach dem BayEbFög. Ein weiteres Mitglied, das Bildungswerk des bayerischen Bauernverbandes, ist ein anerkannter Träger auf Landesebene. Zwei weitere Mitglieder, das Bildungswerk der ver.di in Bayern e.V. und das DGB Bildungswerk Bayern e.V., fallen nicht unter die Förderrichtlinien des BayEbFög.

Landesbeirat für Erwachsenenbildung

Die Mitglieder der AGEB sind zugleich Mitglieder im Bayerischen Landesbeirats für Erwachsenenbildung. Beim Landesbeirat handelt es sich um ein Expertengremium, das in der Regel zweimal jährlich zusammentritt. Laut BayEbFöG soll der Landesbeirat „die Staatsregierung in Fragen der Erwachsenenbildung beraten und unterstützen, die Zusammenarbeit der Förderempfänger stärken und Anregungen für die Zusammenarbeit der Träger auf örtlicher und überörtlicher Ebene geben.“


Als stimmberechtigte Mitglieder sind dort neben den nach dem BayEbFöG geförderten Trägerorganisationen auch die Hanns-Seidel-Stiftung, die Georg von-Vollmar-Akademie, die Petra-Kelly-Stiftung, die Thomas-Dehler-Stiftung, das Bildungswerk für Kommunalpolitik in Bayern e.V. sowie die Akademie für Politische Bildung vertreten. Weitere Akteure aus Politik und Bildung sind als beratende Mitglieder vertreten.

Vorgeschichte: Die „Vorläufige Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in Bayern“


Bereits vor Gründung der AGEB im Jahr 1974 gab es verschiedene Formen der institutionalisierten Zusammenarbeit zwischen den großen Erwachsenenbildungs-organisationen in Bayern. So bestand bereits seit 1958 die „Vorläufige Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in Bayern“, die zunächst vom Volkshochschulverband und der Evangelischen sowie der Katholischen Akademie gebildet wurde. Daneben existierten weitere, meist bilaterale Kooperationen zwischen den heutigen Trägerorganisationen der AGEB (bzw. ihrer Vorläufer). Eine der bekanntesten war „Arbeit und Leben Bayern“. Diese Arbeitsgemeinschaft zwischen den bayerischen Volkshochschulen und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) Bayern reichte bis in die 1960er Jahre zurück.

Das „Erwachsenenbildungs- und Förderungsgesetz (EbFöG)“ von 1974 und die Gründung der AGEB


Eine weitreichende gesetzliche Grundlage erhielt die Erwachsenenbildung in Bayern im Jahr 1974 mit dem „Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung“. Dieses Gesetz geht zurück auf Artikel 139 der bayerischen Verfassung, welcher besagt, dass Erwachsenenbildung „durch Volkshochschulen und sonstige mit öffentlichen Mitteln unterstützte Einrichtungen zu fördern“ sei. In der Folge kam es zur Gründung der AGEB als Zusammenschluss der großen Erwachsenenbildungs-Organisationen in Bayern, die auf diesem Wege ihre Zusammenarbeit verstetigen und ihre gesellschaftliche Repräsentanz stärken wollten.



Nicht aufgenommen in das Erwachsenenbildungs- und Förderungsgesetz wurde ein gesetzlicher Anspruch auf einen entsprechenden Bildungsurlaub, wie ihn mittlerweile alle Bundesländer bis auf Bayern und Sachsen geschaffen haben. Dennoch nahmen dank einer verlässlichen Fördergrundlage in den Folgejahren sowohl die Angebote als auch die Teilnehmendenzahlen der Trägerorganisationen stetig zu. Die Entwicklung der Institutionen und Teilnehmenden folgte damit über die Jahre hinweg der entsprechenden Gesamtentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland. In der AGEB fanden hierbei fortlaufend inhaltliche und organisatorische Abstimmungsprozesse zwischen den Mitgliedern statt, was nicht zuletzt auch eine regelmäßige Zusammenarbeit von Trägern und Einrichtungen auf verschiedenen Ebenen förderte.


Beteiligung am „Bayerischen Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung“ (BayEbFöG) von 2018


Am Prozess zur Novellierung der gesetzlichen Fördergrundlagen für die Erwachsenenbildung in Gestalt des „Bayerischen Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung“ (BayEbFöG), das am 31. Juli 2018 vom bayerischen Landtag verabschiedet wurde, hat sich die AGEB intensiv beteiligt. Dabei konnte sie wichtige Forderungen und Anregungen in die Neufassung des Gesetzes einbringen. Das BayEbFöG bildet seither die zentrale gesetzliche Grundlage für die Förderung der Erwachsenenbildung in Bayern. Allerdings werden derzeit nicht alle AGEB-Mitglieder nach dem BayEbFöG gefördert, da sie nicht die erforderliche Mindestgröße bzw. den erforderlichen Mindestarbeitsumfang aufweisen.

Kontakt

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